| Anmeldung Fremdenkontrolle |
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Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter anmelden.Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
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